
Entsorgung
saugbarer Medien
nach § 52 Abs 1 KrW-/Abfg mit der Beförderer Nr. H29024190
sind wir in der Lage
- Ölabscheider
- Öl-Wassergemische
- Fettabscheider
- Gruben
sowie andere von flüssig bis stichfest fachgerecht zu Leeren und zu Befördern. Sämtliche Stoffe führen wir ausschließlich genehmigten Verwertungs- und Entsorgungsanlagen zu.